Inhalt:
Nordrhein-Westfalen
Bericht gem. Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie
Berichtszeitraum: 2000 bis 2006
Der nordrhein-westfälische Beitrag zum Bericht Deutschlands nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie beschreibt und bewertet das Vorkommen und den Erhaltungszustand der Lebensraumtypen (LRT) und Arten „von gemeinschaftlichem Interesse“ (Anhänge I, II, IV und V der FFH-Richtlinie) für die Teile der biogeographischen Regionen (atlantisch, kontinental) die in NRW liegen.
Es handelt sich dabei – wie von der Richtlinie festgelegt - nicht um eine Einzelgebietsbetrachtung, sondern um eine über alle Gebiete/Vorkommen zusammenfassende Beurteilung der Vorkommen.
Der nordrhein-westfälische Beitrag erfolgt in Form der durch die Europäische Kommission vorgegebenen Berichtsdokumente:
1. Anhang
A
mit allgemeinen Angaben
- zum rechtlichen Rahmen
- zum Stand der Ausweisung von Natura 2000 – Flächen
- über Managementinstrumente nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie
- zu Erhaltungsmaßnahmen nach Art. 6 Abs.1
- zu Maßnahmen zur Vermeidung von Verschlechterungen (Art. 6 Abs. 2)
- zu Maßnahmen im Zusammenhang mit der Genehmigung von Plänen und Projekten (Art. 6 Abs. 3 und 4)
- zu Maßnahmen zur Gewährleistung der Kohärenz des Gebietsnetzes Natura 2000 (Art. 10)
- zur Schaffung eines Überwachungsnetzes (Art. 11)
- zu Maßnahmen zur Gewährleistung des Artenschutzes (Art. 12 – 16)
2. Anhang
B und Anhang
D
mit Daten, Hinweisen und Bewertungen insbesondere
- zum aktuellen natürlichen Verbreitungsgebiet
- Gesamtfläche
- Trend
- Gründe für den Trend/die Entwicklung
- zur aktuellen Fläche des LRT/der Art
- Trend
- Gründe für den Trend/die Entwicklung
- Hauptbeeinträchtigungen/Gefährdungen
- Trend
- Zusammenfassende Schlussfolgerungen/Bewertungen für die
Kriterien
- aktuelles natürliches Verbreitungsgebiet (Range)
- aktuelle Fläche (Area)
- spezielle Strukturen und Funktionen
- Zukunftsaussichten
- Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes
Die Eintragungen erfolgen einheitlich nach den Vorgaben der Kommission (DocHab04-03/03-rev.3 und „Assessmet., monitoring and reporting under Article 17 of the Habitatdirective: Explanatory Notes & Guidlines, 2006“) über eine vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) vorgegebene elektronische Eingabehilfe. Die Datenübergabe an das Bundesministerium erfolgt in Form dieser Datenbank.
Die folgenden Tabellen fassen die Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes für die Lebensraumtypen des Anhangs I und die Arten der Anhänge II, IV und V übersichtlich nach dem sog. „Ampelschema“ zusammen. Dabei steht
Grün für "günstig"
(Favourable = FV)
Gelb für "ungünstig -
unzureichend" (Unfavourable – Inadequate = U1)
Rot für "ungünstig - schlecht"
(Unfavourable – Bad = U2)
Soweit keine hinreichenden Kenntnisse über den Erhaltungszustand vorliegen, wird der Begriff „unbekannt“ eingetragen.
Die Aggregation der Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes aus den genannten Teilkriterien „Aktuelles natürliches Verbreitungsgebiet“, „Aktuelle Fläche“, „Spezielle Strukturen und Funktionen“ sowie „Zukunftsaussichten“ erfolgt nach folgendem Schema:
Grün: vier Kriterien grün
oder drei grün und ein „unbekannt“
Gelb: ein oder mehrere
Teilkriterien gelb, aber kein Rot
Rot: ein oder mehrere
Teilkriterien rot
Ohne Farbe: zwei oder mehr Teilkriterien „unbekannt“ kombiniert mit
grün, oder alle „unbekannt“.
(Die entsprechenden Beurteilungsvorschriften der Europäischen Kommission sind der deutschen Übersetzung des DocHab04-03/03-rev.3 zu entnehmen).
Tabelle 1: Erhaltungszustand der Anhang-I LebensraumtypenTabelle 2: Erhaltungszustand der Anhang-II, -IV und –V Arten
Die Ergebnisse der Bewertung machen deutlich, dass sich der überwiegende Teil der Fläche von Lebensraumtypen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse in einem günstigen Erhaltungszustand befinden, was insbesondere für die kontinentale biogeografische Region zutrifft.
Nach dem Bericht der Bundesländer an das Bundesumweltministerium fasst das BfN die Länderberichte zu einem Bericht der Bundesregierung zusammen, der von dort an die Kommission gegeben wird. Dieser Bericht differenziert die Angaben zu Arten und Lebensraumtypen nicht nach Bundesländern, sondern stellt die Situation zusammenfassend in den drei biogeografischen Regionen Deutschlands dar.
In einem weiteren Arbeitschritt führt die Kommission die Berichte aus
den verschiedenen Mitgliedsstaaten nach den
Vorschriften des Artikel 17 der FFH-Richtlinie zusammen.
Abschließend wird der Bericht veröffentlicht und den Mitgliedsstaaten,
dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts-
und Sozialausschuss zugeleitet.