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FFH-Bericht 2007 des Landes Nordrhein-Westfalen


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FFH-Bericht 2007 des Landes Nordrhein-Westfalen


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Inhalt:

ENTWURF zum Annex A des Berichts nach Art. 17 der FFH-Richtlinie (DocHab-04-03/03-rev.3) in Nordrhein-Westfalen


1. Rechtlicher Rahmen

Rechtsvorschriften: Bezeichnung Rechtsvorschrift (n2000-netzwerk.naturschutzinformationen.nrw.de)


2. Stand der Ausweisung von Natura 2000-Flächen

biogeografische Region: ATL (Atlantische Region)
Anzahl von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung: 215
Anzahl von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung, marin: keine Angabe
Anzahl von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung, terrestrisch: 215
Anzahl von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung mit marinen und terrestrischen Flächenanteilen: keine Angabe
Gesamtfläche der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung: 747,76 km2 (= 74.775,90 ha)
Gesamtfläche der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, marin: keine Angabe
Gesamtfläche der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, terrestrisch: 747,76 km2 (= 74.775,90 ha)
Anzahl von Gebieten, die als besondere Erhaltungsgebiete ausgewiesen sind: keine Angabe
Anzahl von Gebieten, die als besondere Erhaltungsgebiete ausgewiesen sind, marin: keine Angabe
Anzahl von Gebieten, die als besondere Erhaltungsgebiete ausgewiesen sind, terrestrisch: keine Angabe
Anzahl von Gebieten, die als besondere Erhaltungsgebiete ausgewiesen sind, mit marinen und terrestrischen Flächenanteilen: keine Angabe
Gesamtfläche der Gebiete, die als besondere Erhaltungsgebiete ausgewiesen sind: keine Angabe
Gesamtfläche der Gebiete, die als besondere Erhaltungsgebiete ausgewiesen sind, marin: keine Angabe
Gesamtfläche der Gebiete, die als besondere Erhaltungsgebiete ausgewiesen sind, terrestrisch: keine Angabe

2. Stand der Ausweisung von Natura 2000-Flächen

biogeografische Region: CON (Kontinentale Region)
Anzahl von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung: 303
Anzahl von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung, marin: keine Angabe
Anzahl von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung, terrestrisch: 303
Anzahl von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung mit marinen und terrestrischen Flächenanteilen: keine Angabe
Gesamtfläche der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung: 1.098,83 km2 (= 109.829,90 ha)
Gesamtfläche der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, marin: keine Angabe
Gesamtfläche der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, terrestrisch: 1.098,83 km2 (= 109.829,90 ha)
Anzahl von Gebieten, die als besondere Erhaltungsgebiete ausgewiesen sind: keine Angabe
Anzahl von Gebieten, die als besondere Erhaltungsgebiete ausgewiesen sind, marin: keine Angabe
Anzahl von Gebieten, die als besondere Erhaltungsgebiete ausgewiesen sind, terrestrisch: keine Angabe
Anzahl von Gebieten, die als besondere Erhaltungsgebiete ausgewiesen sind, mit marinen und terrestrischen Flächenanteilen: keine Angabe
Gesamtfläche der Gebiete, die als besondere Erhaltungsgebiete ausgewiesen sind: keine Angabe
Gesamtfläche der Gebiete, die als besondere Erhaltungsgebiete ausgewiesen sind, marin: keine Angabe
Gesamtfläche der Gebiete, die als besondere Erhaltungsgebiete ausgewiesen sind, terrestrisch: keine Angabe

3. Managementinstrumente nach Art. 6 Abs. 1

3.1 Bewirtschaftungspläne & Managementgremien

Anzahl von Gebieten, für die bereits umfassende Bewirtschaftungspläne vorliegen: 315
Anzahl der Gebiete, für die Managementgremien eingerichtet wurden: keine Angabe
Anzahl der Gebiete, für die umfassende Bewirtschaftungspläne in Vorbereitung sind: 89

Liste der betroffenen Gebiete anzeigen


3.2 Sonstige Planungsinstrumente

Anzahl der Gebiete, für die sonstige Planungsinstrumente genutzt werden: 508

Liste der betroffenen Gebiete anzeigen


3.3 Andere Instrumente (z.B. Vereinbarungen zur Bewirtschaftung)

Anzahl der Gebiete, für die andere Instrumente genutzt werden 43

Liste der betroffenen Gebiete anzeigen


4. Erhaltungsmaßnahmen nach Art. 6 Abs. 1 und Bewertung ihrer
Auswirkungen auf den Erhaltungszustand (Art. 17 Abs. 1)

Allgemeine Beschreibung der wichtigsten Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen: 01.01: Rücknahme der landwirtschaftlichen Nutzung
01.02: Naturverträgliche Grünlandnutzung
01.02.01: Mahd
01.02.02: Nutzung als Mähweide
01.02.03: Beweidung
01.07: Rückbau/Reduzierung von Meliorationen im Offenland
01.09: Gezielte Maßnahmen im Offenland
01.09.02: Kontrolliertes Brennen/ Flämmen
01.09.03: Aushagerung
01.09.05: Entbuschung/Entkusselung
01.10: Schaffung/ Erhalt von Strukturen in der offenen Landschaft
01.11: Beseitigung störender Elemente in der offenen Landschaft
01.12: Wiederaufnahme/ Weiterführung alter landwirtschaftlicher Nutzungsformen
02.01: Rücknahme der Waldnutzung
02.02: Naturnahe Waldnutzung
02.02.01.01: Aufforstung mit standortgerechten heimischen Baumarten/ Verwendung autochthonen Pflanzmaterials/ Saatguts
02.02.01.02: Förderung der Naturverjüngung standortgerechter heimischer Baumarten
02.02.01.03: Behutsame Entnahme nicht heimischer/ nicht standortgerechter Gehölze
02.02.02.01: Umwandlung von monotonen, gleichaltrigen Beständen in strukturreiche, ungleichaltrige Bestände
02.02.04: Erhöhung der Umtriebszeiten
02.03: Rückbau/Reduzierung von Meliorationen im Wald
02.04: Schaffung/ Erhalt von Strukturen im Wald
02.05: Beseitigung störender Elemente im Wald
03.01: Einstellung/ Beschränkung der Jagdausübung
03.02: Reduzierung der Wilddichte/ Wildbestandsregulierung
04.01: Erhaltung und Rückführung des natürlichen Wasserregimes
04.02: Auenrenaturierung
04.03: Kontrolle und ggf. Steuerung des Wasserstandes
04.04: Gewässerrenaturierung
04.05: Pflege von Stillgewässern
04.06: Extensivierung der Gewässer-/ Grabenunterhaltung
04.07: Schaffung/ Erhalt von Strukturen an Gewässern
04.08: Extensivierung von Gewässerrandstreifen/ Anlage von Pufferzonen
04.09.04: Deichrückbau
05.01: Rücknahme/ Regulierung der fischereiwirtschaftlichen Nutzung
05.06: Traditionelle Nutzung von Fischteichanlagen
06.01: Einstellung/ Einschränkung durchgeführter Freizeitnutzung
06.02: Besucherlenkung/ Regelung der Freizeitnutzung
07.02: Einbindung der militärischen Nutzer in Managementkonzepte
08.02: Einbindung des Abbaubetriebes in Managementkonzepte
08.03: Naturschutzfachliche Rekultivierung von Abbaugebieten
10.01: Artenschutzmaßnahmen an Verkehrswegen/ Energieleitungen
11.01: Artenschutzmaßnahmen "Säugetiere"
11.02: Artenschutzmaßnahmen "Vögel"
11.03: Artenschutzmaßnahmen "Reptilien"
11.04: Artenschutzmaßnahmen "Amphibien"
11.05: Artenschutzmaßnahmen "Fische/ Rundmäuler"
11.06: Artenschutzmaßnahmen "Insekten"
11.07: Artenschutzmaßnahmen "Mollusken"
11.09: Selektives Zurückdrängen bestimmter Arten bzw. bestandsstützende Maßnahmen
12.01.01: Wiedervernässung
12.01.04: Aufbringen von Mähgut anderer Flächen
12.01.05: Plaggenhieb/ Abplaggen
12.01.06: Abschieben von Oberboden
13.01: Ausweisung von Schutzgebieten
13.04: Einstweilige Sicherstellung eines Gebiets
14: Öffentlichkeitsarbeit
14.01: Informationsveranstaltungen
14.02: Schulungen von Nutzergruppen
14.03: Informationstafeln
14.04: Presseinformation
15: Duldung von natürlichen Prozessen/ katastrophalen Ereignissen
15.01: Sukzession
15.04: Zur Zeit keine Maßnahmen, Entwicklung beobachten
Auswirkungen dieser Maßnahmen auf den Erhaltungszustand: keine Angabe
Veröffentlichungen und/oder Websites: LÖBF-Mitteilungen 4/05
natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de

5. Maßnahmen zur Vermeidung einer Verschlechterung der Lebensräume und
Lebensstätten von Arten und der Störung von Arten (Art. 6 Abs. 2)

Allgemeine Angaben zu den wichtigsten ergriffenen Maßnahmen:
Veröffentlichungen und/oder Websites: LÖBF-Mitteilungen 4/05
ffh-arten.naturschutzinformationen.nrw.de

6. Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Genehmigung von Plänen und
Projekten ergriffen wurden (Art. 6, Absätze 3 und 4)

Anzahl von Projekten/Plänen, für die Ausgleichsmaßnahmen erforderlich waren: 2
Anzahl von Projekten/Plänen, für die eine Stellungnahme der Kommission einzuholen war: 1
Betroffene Gebiete:
Gebietsnummer: DE4406301
Gebietsname: NSG Rheinaue Walsum
Projekt- oder Plantyp: Plan_01.026
Auswirkungen von Projekten, bei denen Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind, bezogen auf den Erhaltungszustand: Rahmenbetriebsplan für den untertägigen Steinkohleabbau im Bergwerk Walsum; Beeinträchtigung: Nein; Ausgleichsmaßnahmen: Ja; Erfolgskontrolle: Nein
Stellungnahme der Kommission? Nein
Betroffene Gebiete:
Gebietsnummer: DE4407301
Gebietsname: Kirchheller Heide und Hiesfelder Wald
Projekt- oder Plantyp: Plan_01.026
Auswirkungen von Projekten, bei denen Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind, bezogen auf den Erhaltungszustand: Rahmenbetriebsplan für den untertägigen Steinkohleabbau im Bergwerk Prosper-Haniel; Beeinträchtigung: Nein; Ausgleichsmaßnahmen: Ja; Erfolgskontrolle: Nein
Stellungnahme der Kommission? Ja

7. Finanzierung (Art. 8)

Geschätzte jährliche Gesamtkosten für die Bewirtschaftung der Natura 2000-Gebiete:  
Wesentliche Maßnahmen für die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands für die prioritären natürlichen Lebensraumtypen und die prioritären Arten:  
Geschätzte jährliche Kosten für die Maßnahmen nach Art. 8 Abs. 2:  
Co-Finanzierung durch EU für Maßnahmen nach Artikel 8 Absatz 2:  
Kosten der Maßnahmen für prioritäre LRT/Arten:
Maßnahme(n): Maßnahme
Lebensrauntypen/Arten: Lebensraumtypen/Arten
Co-Finanzierung: keine Angabe
Veröffentlichungen und/oder Websites: Quelle (Link)

8. Zur Gewährleistung der Kohärenz des Natura 2000-Netzes ergriffene
Maßnahmen (Art. 10)

Allgemeine Darstellung der wichtigsten ergriffenen Maßnahmen:
  • Artenschutzprogramme für z.B. Wanderfische, Flussperlmuschel und Laubfrosch
  • Erhalt und Entwicklung von Landschaftselementen durch Festsetzung im Rahmen der Landschaftsplanung
  • Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung gemäß § 4 Landschaftsgesetz NW
  • Maßnahmen im Rahmen der Gewässerauenprogramme und Konzepten zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern, naturnahe Gewässerunterhaltung und -entwicklung nach der "Richtlinie für die naturnahe Unterhaltung und den naturnahen Ausbau der Fließgewässer in NRW"
  • Entwicklung von Gebieten im Rahmen von Life-Projekten:
    • 1996-1999 Grenzüberschr. Programm zum Schutz der Fledermäuse
    • 2003-2008 Lebendige Bäche in der Eifel
    • 2006 Maifischwiederansiedlung
  • naturnahe Gewässerunterhaltung und-entwicklung nach der "Richtlinie für die naturnahe Unterhaltung und den naturnahen Ausbau der Fließgewässer in NRW"
Veröffentlichungen: natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de

9. Zur Schaffung eines Überwachungssystems ergriffene Maßnahmen (Art. 11)

Die wichtigsten Maßnahmen zur Schaffung eines Überwachungs- und Monitoringsystems für den Erhaltungszustand der in Artikel 2 der Richtlinie genannten natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten: Veröffentlichungen:
Landesweite Biotopkartierung: Erfassung und Beschreibung jener Flächen, die im Vergleich zu ihrem Umfeld eine besondere Schutzwürdigkeit für den Biotop- und Artenschutz besitzen (incl. Fortschreibung der Standarddatenbögen) LÖBF-Mitteilungen 4/05
Ökologische Flächenstichprobe (häufige Lebensraumtypen und Arten) und Biotopmonitoring (seltene Lebensraumtypen und Gefäßpflanzen) LÖBF-Mitteilungen 4/05
Untersuchungen von Vorkommen der FFH-Anh. II- und Anh. IV-Arten außerhalb und innerhalb der Natura 2000-Kulisse unter Verwendung des bundesweiten ABC-Schemas

10. Maßnahmen zur Gewährleistung des Artenschutzes (Artikel 12-16)

Maßnahmen zur Schaffung eines strengen Schutzsystems für Anhang IV-Arten
(Art. 12/13)

Ergriffene Maßnahme Arten Veröffentlichungen
Einrichtung eines Fachinformationssystems "Streng geschützte Arten" im Internet   geschützte Arten in NRW
 Artenschutzprogramm Laubfrosch  Laubfrosch  
Artenschutzprogramm Gemeine Flussmuschel Gemeine Flussmuschel  
Artenschutzprogramm Biber Biber  
Artenschutzprogramm Artenschutzprogramm Feldhamster Feldhamster  

Systeme zur Kontrolle des unbeabsichtigten Fangs oder Tötens von Arten
(Art. 12(4))

Kontrollsystem Arten Autor der Arten

Allgemeine Maßnahmen zur Regelung der Entnahme von Exemplaren der
wildlebenden Tier- und Pflanzenarten des Anhangs V aus der Natur und
ihrer Nutzung (Art. 14/15)

Ergriffene Maßnahme Arten Veröffentlichungen

Kontrollen, zur Sicherzustellung, dass die in Anhang IV a und V a
aufgeführten Arten keinen nicht-selektiven Mitteln und Methoden des Fangens
und Tötens anheimfallen (Art 15)

Bezeichnung der Kontrollsysteme

11. Unterstützende Maßnahmen und zusätzliche Vorschriften
und Bestimmungen

Forschung (Art.18): Allgemeine Angaben zu den wichtigsten Bemühungen und
ihren Ergebnissen

Projekt (Beschreibung) (Quelle) (Link)

(Wieder-)Ansiedlung von Arten (Art.22a)

Artname Autor der Art Erfolgreich FCS bereits erreicht Quelle/Link
Castor fiber   ja ja  

Absichtliche Ansiedlung nichtheimischer Arten (Art. 22 Abs. b)

Arten Betroffene Habitate Betroffene Arten Regulierungsmaßnahmen
       

Bildung und Erziehung/Informationen (Art. 22 c)

Maßnahme Veröffentlichungen und/oder Websites
Bildungs- und Informationsmaßnahmen  
Fachinformationssystem "FFH-Arten und europäische Vogelarten" ffh-arten.naturschutzinformationen.nrw.de

2007-01-11, 11-18-43