Inhalt:
Biologische Vielfalt in Deutschland und Nordrhein-Westfalen -
Bericht über den Zustand von Arten und Lebensräumen nach der
EU-Naturschutzrichtlinie (FFH-Richtlinie)
Die Situation in Deutschland
Derzeit läuft in der EU eine Bestandserhebung über den Zustand der Biologischen Vielfalt. Erfasst werden alle Arten und Lebensräume, die in der Naturschutzrichtlinie der EU (FFH-Richtlinie) aufgeführt sind. Sämtliche Mitgliedsstaaten erstellen dazu Berichte, in denen der Erhaltungszustand der jeweiligen Arten und Lebensräume mit rot (schlecht), gelb (unzureichend ) und grün (günstig) bewertet werden. Auf europäischer Ebene werden diese Daten dann zu einem Gesamtbild zusammengefügt, wie es um den Zustand der Natur in der EU bestellt ist.
In Deutschland gibt es drei der europäischen Naturräume (biogeographische Regionen): Die atlantische Region im Nordwesten Deutschlands (Teile Niedersachsens, Nordrhein-Westfalens, Schleswig-Holsteins und Sachsen-Anhalts sowie ganz Hamburg und Bremen), die kontinentale Region (in der mit Ausnahme von Hamburg und Bremen alle Bundesländer ganz oder teilweise liegen) und die alpine Region (die nur kleine Bereiche von Bayern beinhaltet).
Der in Kürze mit den Ländern schlussabgestimmte Bericht wird für die drei deutschen Naturräume im Großen und Ganzen die folgenden Ergebnisse aufweisen.
In der atlantischen Region wird gut ein Viertel der Lebensraumtypen mit „grün“ bewertet, ein weiteres Viertel wird „gelb“ eingestuft, während für knapp die Hälfte der Lebensraumtypen ein schlechter Zustand (rot) festgestellt wird. Für 5 Prozent fehlen ausreichend verlässliche Daten.
Bei den Arten der atlantischen Region ergibt sich folgendes Bild: weniger als ein Fünftel der Arten werden mit einem günstigen Erhaltungszustand bewertet. Mehr als ein Viertel der Arten ist mit gelb, also einem unzureichenden Erhaltungszustand, bewertet worden, während in knapp einem Drittel der Fälle ein rot vergeben werden musste (schlechter Erhaltungszustand). Bei den Arten ist zusätzlich ein sehr hoher Anteil (etwa ein Viertel) mit unbekannt bewertet worden, weil über diese Arten keine ausreichenden Kenntnisse für eine Gesamtbewertung vorliegen.
In der kontinentalen Region befindet sich ebenfalls ein Viertel der Lebensräume in einem günstigen Erhaltungszustand (Ampelbewertung grün). Etwa die Hälfte aller Lebensraumtypen sind mit gelb, also unzureichend, bewertet worden. Weniger als ein Viertel der Lebensraumtypen ist in der kontinentalen Region mit schlecht (=rot) bewertet. Wiederum fehlen bei rund 5% der Lebensraumtypen die erforderlichen Kenntnisse, um eine eindeutige Schlussbewertung abzugeben, so dass diese im Gesamturteil mit „unbekannt“ bewertet werden müssen
Die Arten in der kontinentalen Region sind zu weniger als einem Fünftel mit einem günstigen Erhaltungszustand bewertet worden. Mehr als ein Viertel der Arten ist mit gelb, also einem unzureichenden Erhaltungszustand, bewertet worden, während in knapp einem Drittel der Fälle ein rot vergeben werden musste (schlechter Erhaltungszustand). Auch in der kontinentalen Region gibt es einen sehr hohen Anteil von etwa einem Viertel der Arten, der mit unbekannt bewertet wurde.
Die Daten für die in Deutschland nur sehr kleine alpine Region in Bayern werden erst in Kürze vorliegen.
Das Gesamtbild für Deutschland stellt sich damit nicht überraschend dar: Bei den Arten und Lebensräume, die von der EU-Naturschutzrichtlinie erfasst sind, handelt es sich eben genau um solche, für die es bei der Verabschiedung der Richtlinie 1994 einen Besorgnis erregenden Zustand gab. Insofern ist der Anteil der Arten und Lebensräume, die sich bereits im „grünen Bereich“ befinden, durchaus beachtlich. Dies zeigt bereits erste Erfolge der Länder bei der Umsetzung der europäischen Naturschutzpolitik. Zugleich wird deutlich, dass der größere Teil der Arbeit in Deutschland noch vor uns liegt. Dies wird in anderen EU-Staaten nicht anders sein.
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