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FFH-Bericht 2007 des Landes Nordrhein-Westfalen


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FFH-Bericht 2007 des Landes Nordrhein-Westfalen


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Biologische Vielfalt in Deutschland und Nordrhein-Westfalen -
Bericht über den Zustand von Arten und Lebensräumen nach der EU-Naturschutzrichtlinie (FFH-Richtlinie)

Der Zustand von Arten und Lebensräumen in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen spiegelt sich die deutschlandweite Situation der Arten und Lebensräume in großen Teilen wider. Gleichzeitig zeigen sich hier aber auch Besonderheiten.

Nordrhein-Westfalen gehört zu den wenigen Ländern, die sowohl an der atlantischen als auch an der kontinentalen Region Anteil haben. Dabei entspricht die atlantische Region dem nordrhein-westfälischem Tiefland, während das Bergland zur kontinentalen Region gehört.

In Nordrhein-Westfalen leben 73 FFH-Arten, die aufgrund ihrer Gefährdung bzw. Seltenheit einem besonderen Schutz unterliegen (Anhang II und IV). Darüber hinaus kommen 53 Arten vor, bei denen eine kommerzielle Nutzung möglich ist (Anhang V). Da dies in Nordrhein-Westfalen nur eine sehr untergeordnete Rolle spielt, werden die Ergebnisse zu diesen Arten im Folgenden nicht weiter ausgeführt.

Bei den Arten der Anhänge II und IV besteht bezüglich ihres Erhaltungszustandes nur ein geringer Unterschied zwischen den Regionen: Im Tiefland wurde für gut ein Drittel (38 %) der Arten ein schlechter und für etwa ein Fünftel (22 %) ein unzureichender Erhaltungszustand ermittelt. In einem günstigen Erhaltungszustand befindet sich mehr als ein Drittel (38 %) der Arten. Im Bergland wurden jeweils etwa ein Drittel der Arten mit schlecht (35 %), unzureichend (30 %) bzw. günstig (30 %) bewertet.

Deutlichere Unterschiede zeigen sich zwischen den verschiedenen Artengruppen. Bei den Säugetieren befinden sich von 23 Arten neun Fledermausarten sowie Biber und Haselmaus in einem günstigen Erhaltungszustand. Nur bei sechs extrem seltenen Arten (u.a. Bechsteinfledermaus und Feldhamster) wurde die aktuelle Situation als schlecht beurteilt. Die Mehrzahl der 13 Amphibien- und Reptilienarten erreicht nur eine unzureichende Einstufung. Für Gelbbauchunke und Knoblauchkröte wurde ein schlechter Erhaltungszustand ermittelt. Weit verbreitete Arten wie Zauneidechse und Kammmolch (atlantisch) erreichen dagegen eine günstige Bewertung.

Bei den neun Fischarten wird die Situation u.a. bei Lachs und Maifisch als schlecht bewertet. Bachneunauge und Groppe erreichen dagegen einen günstigen Erhaltungszustand. Von den 20 wirbellosen Arten befinden sich insgesamt 13 Arten in einem schlechten und nur vier in einem günstigen Erhaltungszustand. Bei den Pflanzen erreichen mit Ausnahme des Prächtigen Dünnfarns alle anderen sieben Arten nur einen schlechten Erhaltungszustand.

Von den 90 in Deutschland untersuchten Lebensräumen der FFH-Richtlinie kommen 44 in Nordrhein-Westfalen vor. Wie auf Bundesebene besteht ein deutlicher Unterschied zwischen dem atlantischen Tiefland und dem kontinentalen Bergland.

Im Tiefland ergab die Bewertung der Lebensräume für ein Drittel (32 %) einen günstigen (grün), für ein gutes Sechstel (18 %) einen unzureichenden (gelb) und für knapp die Hälfte (47 %) einen schlechten (rot) Erhaltungszustand. In einem schlechten Erhaltungs­zustand befinden sich insbesondere nährstoffarme Gewässer sowie Grünland- und Moor-Lebensräume. In einem günstigen Zustand sind insbesondere die Buchenwälder und die verschiedenen Heide-Lebensräume.

Im nordrhein-westfälischen Bergland sieht die Situation der Lebensräume deutlich besser aus als im Tiefland. Lediglich ein Fünftel (21 %) sind hier als schlecht und knapp ein Zehntel (8 %) als unzureichend bewertet. In einem schlechten Zustand befinden sich insbesondere Lebensräume auf kleinflächigen Sonderstandorten wie Hoch­moor-Lebensräume, Pfeifengraswiesen, Vegetation von Salz­aus­tritten und offenem Kalkgestein. In einem unzureichenden Zustand sind die Mähwiesen, die zwar noch in einem größerem Umfang vorkommen, aber durch Nutzungsintensivierung betroffen sind. Der Zustand von mehr als zwei Drittel (68 %) der Lebensräume ist im Bergland als günstig zu bewerten. Hierzu zählen fast alle FFH-Lebensräume der Wälder, Felsen, Gewässer und Heiden sowie Rasenvegetation auf Schwermetall- und Kalkstandorten. Bei einer Reihe von Lebens­räumen ist die Situation dabei besser als im deutschen Durchschnitt.

In den Bewertungsergebnissen werden die Anstrengungen des Naturschutzes in Nordrhein-Westfalen deutlich. Lebensräume wie z.B. Heiden, Kalkhalbtrockenrasen und Schwermetallrasen stehen bereits seit Jahrzehnten im Zentrum der Naturschutzarbeit. Fast alle Vorkommen sind als Schutzgebiete ausgewiesen und werden durch Landschaftsbehörden, Biologische Stationen und Ehrenamtliche intensiv betreut. Auf Basis freiwilliger Verträge werden sie durch Schäfer und Landwirte naturschutzgerecht bewirtschaftet und gepflegt. Der Erhalt dieser Lebensräume ist auch zukünftig nur durch eine solche Kooperation im Rahmen des Vertragsnaturschutzes möglich.

Die Situation der Lebensräume und Arten mit unzureichendem oder schlechtem Erhaltungszustand macht aber auch deutlich, dass weitere Anstrengungen des Naturschutzes erforderlich sind, um die biologische Vielfalt in Nordrhein-Westfalen zu erhalten. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz wird daher für diese Lebensräume und Arten landesweite Schutzkonzepte erarbeiten.

>> Übersicht Erhaltungszustand Arten in NRW
>> Übersicht Erhaltungszustand Lebensräume in NRW